Wahlen in Finnland

Wahlen in Finnland finden auf nationaler und auf Gemeindeebene statt. Nur die autonome Region Ålandinseln wählt einen eigenen Landtag (Lagting), die Räte der anderen Maakunta (Landschaften) werden nicht vom Volk gewählt, sondern durch Delegierte der Gemeinden besetzt. Ein Experiment in Kainuu, den Rat direkt wählen zu lassen, lief von 2005 bis 2012 und ist inzwischen beendet.[1]

Paragraph 14 der Verfassung gibt jedem Finnen, der mindestens 18 Jahre alt ist, das Recht, an nationalen Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Wahlberechtigt für das Europaparlament sind Finnen und EU-Bürger ab 18 Jahre, das Kommunalwahlrecht haben auch alle anderen permanent in Finnland lebenden Ausländer ab 18.[2]

  1. Self-Government Experiment of Kainuu Region 2005-2012 (Memento des Originals vom 7. November 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kainuunliitto.fi auf kainuunliitto.fi, abgerufen am 30. Oktober 2017.
  2. The Constitution of Finland (englisch), Finlex Data Bank, 11. Juni 1999, zuletzt aktualisiert 2011, abgerufen am 4. November 2017.

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